Alltagsbegleiter*in
Alltagsbegleiter*innen sind in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen tätig.
Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung zum*zur Alltagsbegleiter*in ermöglicht zudem die Weiterqualifizierung zum*zur Heimhelfer*in bzw. zu den Sozialbetreuungsberufen. Damit sind vielfältige Arbeitsmöglichkeiten im stationären und mobilen Bereich der Alten- und Behindertenarbeit möglich.
Das Berufsbild der Alltagsbegleitung ergänzt die im sozialen Bereich etablierten Berufsbilder durch:
- Unterstützung von Menschen mit Begleitungs- und Betreuungsbedarf bei Aktivitäten des täglichen Lebens, in der Freizeit und bei der Mobilität
- Kommunikation und Beziehungsgestaltung mit Menschen mit Begleitungs- und Betreuungsbedarf
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der Alltagsbegleitung liegt insbesondere in der sozialen Interaktion, das Leisten von Gesellschaft und die, wenn erforderlich, nötige Beaufsichtigung.
In der Alltagsbegleitung wird eine umfassende Beziehungsarbeit ermöglicht. Im Zentrum des Handelns steht das Zusammensein, die menschliche Begegnung und Begleitung.
Voraussetzung für die Berufsausübung
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- verpflichtende Fortbildung im Ausmaß von 16 Stunden alle zwei Jahre
Die Ausbildung umfasst 152 Unterrichtseinheiten und 80 Stunden Praktikum in teilstationären oder stationären Einrichtungen.
Zur Erlangung des Ausbildungsabschlusses sind erforderlich:
- regelmäßiger Besuch der Unterrichtseinheiten
- positiv absolviertes Praktikum
- positiv absolviertes Fachgespräch am Ausbildungsende
Ausbildungsinhalte
- Leitlinien der Sozialbetreuung
- Kommunikation, Konfliktbewältiung und Beziehungsarbeit
- Alltagsgestaltung, Haushaltsführung und -organisation.
- Rechtliche Grundlagen
- Dokumentation und Informationsweitergabe Praktikumsbegleitung
- Erste Hilfe Grundkurs
- Gesundheit und Gesundheitsprävention
- Neu- und Quereinsteiger*innen, die sich für einen sozialen Beruf interessieren, aber sich (noch) für keine längere Ausbildung entscheiden konnten.
- Personen während des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Zivildienstes
- Betreuende Angehörige von Kindern mit Beeinträchtigungen
Die Kosten für die Ausbildung übernimmt das Land OÖ.
Den Teilnehmer*innen entstehen keine Kosten.